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Aktuelles: Referendum "Keine Sozialhilfe für abgewiesene Asylbewerber"!

Eidgenössische Volksinitiative für die Volkswahl des Bundesrates

Familieninitiative

Titel

Referendum "Keine Sozialhilfe für abgewiesene Asylbewerber"! 

Text

Worum geht es?
Asylbewerber, deren Gesuch abgewiesen wurde und die eine Aufforderung zur Wegweisung erhalten haben, aber nicht aus der Schweiz ausgeschafft werden können, werden als „vorläufig Aufgenommene“ (Bewilligung F) bezeichnet. In der Regel haben sie sich den Grund, dass sie nicht ausser Landes gewiesen werden können, gleich selber geschaffen, wie etwa durch Verschleierung ihrer Identität, widersprüchliche Angaben zur Herkunft oder als Deserteure einer fremden Armee. Aber auch mangelnde Kooperation der Behörden des Herkunftslandes kann der Grund sein. Folge: Nicht mehr der Gesetzgeber bestimmt, wer im Land lebt, sondern der Zuwanderer selber oder sein Herkunftsland. Ihr Aufenthaltsrechtstatus „vorläufig Aufgenommener“ in der Schweiz hat daher immer ein verwerfliches Element.
Eine Mehrheit des Kantonsrates aus Linken, CVP und FDP hat am 12. Juli 2010 das Sozialhilfegesetz dahingehend geändert, dass diese renitenten, abgewiesenen Asylbewerber der alteingesessenen Bevölkerung gleichgestellt werden und grosszügige Sozialhilfe nach SKOS-Richtlinien erhalten. SVP, Grünliberale und EDU wehrten sich vergeblich gegen diese Revision. Die SVP ergreift nun das (konstruktive) Referendum.
Das Asylgesetz, im September 2006 mit 68 Prozent Ja-Stimmen angenommen, sieht für Personen, auf deren Gesuch gar nicht erst eingetreten wurde (Nichteintretensentscheid, NEE) und die – gleich wie die „vorläufig Aufgenommenen“ – eine Aufforderung zur Ausweisung haben, sogar nur noch Nothilfe von 8.- Franken pro Tag und Person vor. Der Unterschied zu den hier betreffenden Asylanten ist, dass auf deren Gesuch zwar eingetreten, dieses aber dann abgelehnt wurde. Beide Kategorien haben kein Recht auf Asyl, beide müssen die Schweiz verlassen, tun es aber nicht freiwillig. Diese rein formelle Unterscheidung soll nun derart unterschiedliche Handhabung bezüglich Unterstützung zur Folge haben? Immerhin sind die 8.- Franken Nothilfe vom Volk mit selten hoher Zustimmungsquote beschlossen worden!
 
 
Keine Gleichstellung mit echten Flüchtlingen
Wer als echter Flüchtling gilt, wird mit der alteingesessenen Bevölkerung gleichgestellt und erhält Sozialhilfe. Es ist nun völlig widersinnig, wenn der Staat erst aufwändig Abklärungen tätigt, um jemanden als falschen Flüchtling zu entlarven, ihn dann per Verfügung zur Wegweisung anhält und sodann, wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, dennoch bezüglich Sozialleistungen wie ein Flüchtling (und gleich wie die alteingesessene Bevölkerung) behandelt. Die Ämter würden hier Arbeit für den Papierkorb verrichten.
 
 
Multikulti wird subventioniert durch Integration in den üppigsten Sozialstaat der Welt
Die Asylstatistik des Bundes von 2009 zeigt die Rangfolge der Top Ten: Nigeria, Eritrea, Sri Lanka, Irak, Somalia, Afghanistan, Kosovo, Georgien, Serbien, Türkei. Die Anerkennungsquote lag 2009 bei 16,3 Prozent. Wir haben in der Schweiz Hunderttausende hochwillkommener Ausländer, aber wer gegen unsere Ausländergesetze verstösst, darf nicht zum Hierbleiben eingeladen werden.
 
Menschen, die auf Dauer einwandern, müssen auf eigenen finanziellen Beinen stehen. Hier wird jedoch das Gegenteil anvisiert: Einwanderung direkt in den Sozialstaat. Sozialhilfe ist für den Notfall gedacht, nicht auf Dauer. Zudem profitieren hier Personen, die nie in unser System eingezahlt haben.
 
Aus politischer Korrektheit wird stets verschwiegen, dass kinderreiche Ausländerfamilien dank den SKOS-Richtlinien steuer- und abgabenfrei Leistungen im Gesamtwert von gegen 6'000.- Franken pro Monat erhalten, was sie als Arbeitseinkommen nie erzielen könnten, schon gar nicht im Herkunftsland. Die Vorstellung, dass solche Personen Arbeit mit grösserem Verdienst suchen und finden und aus der Sozialhilfe herauskommen, ist absurd.
Die Erwerbsquote der „vorläufig Aufgenommenen“ liegt derzeit bei rund 28 Prozent. Unter den anerkannten Flüchtlingen sind lediglich 15 Prozent erwerbstätig. Zum Vergleich: Die Nettoerwerbsquote der gesamten Schweizer Bevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren lag 2009 bei 82 Prozent.
 
 
Der Blick auf andere Kantone: Zürcherischer Alleingang punkto Grosszügigkeit
Die anderen Kantone, mit Ausnahme von Zug, rechnen bei den Unterstützungsleistungen für die „vorläufig Aufgenommenen“ mit den Asylrichtlinien des Bundes.
Der Kanton Zürich möchte sich nun grosszügiger zeigen. Auch international gesehen würde Zürich Neuland betreten: Kein Land stellt nicht rückschaffungsfähige Asylanten den Einheimischen gleich. Hier soll im Kanton Zürich ein Präjudiz geschaffen werden, das die SVP mit einem Referendum zwingend korrigieren muss.
 
 
Steigende Sozialfallzahlen, massiv steigende Belastungen des Steuerzahlers
Gemeinden verzeichnen stete Steigerungen der Fürsorgefälle, die immer stärker ihren Haushalt und damit ihre finanziellen Handlungsspielräume belasten: So können sie weniger für Bildung, Jugend- Freizeitanlagen, die Pflege des Strassenbildes, die Umwelt oder die Unterstützung von alten Menschen einsetzen. Dort wäre aber das Geld wesentlich besser investiert.
 
Die Auszahlungen nach SKOS betreffen jedoch noch lange nicht alle Leistungen, welche Sozialhilfeempfängern aus Steuergeldern zu vergüten sind. In der Regel sind den Fürsorgeabhängigen auch Wohnung, Krankenkassenprämien, Zahnarztkosten, Betreuungsplätze, Fremdplatzierungen, sozialpädagogische Unterstützungen, Kurse, Beratungen, Vermittlungen etc. zu gewähren.
 
Zudem ist das Soziale in den letzten Jahren wahrlich nicht zu kurz gekommen: 2008 gaben alle 171 Kommunen im Kanton Zürich gemeinsam unter ihren Rechnungsposten „soziale Wohlfahrt“, 1’211 Millionen Franken aus; 1988 waren es noch 385 Mio. Franken. Und dies, obwohl die Bevölkerung in dieser Zeit gerade mal um 15 Prozent angestiegen ist.
 
 
Noch höhere Bevölkerungsdichte im Kanton Zürich
Heute schon ist die Agglomeration Zürich eines der dichtest besiedelten Gebiete Europas. Erholungsund Naturräume, Grünflächen verschwinden durch die rasante Bautätigkeit. Dafür benötigen wir immer mehr Strassen, Energie, produzieren mehr Abfall, der Anteil bildungsferner Kinder in unseren Schulen steigt weiter an etc. Das belastet uns alle.
 
 
Gewinnerin der massiven Zuwanderung ist die Sozial- und Integrationsindustrie
Die Aufnahme von asylbegehrenden Ausländern aus den entferntesten Kulturkreisen öffnet das Tätigkeitsfeld für tausende Sozialhelfer aller Art: Kirchenleute, Integrationsbeauftragte, Psychologen, Sprachlehrer, Vermittler, Ernährungsberater, Opferberater, Ärzte, Juristen etc. finden gut bezahlte Arbeit und sichere Aufträge der öffentlichen Hand. Diese Kosten für den Steuerzahler dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Jede geleistete Dienstleistung setzt einen Umsatz in Gang, die sich die meisten Schweizer nicht einfach so unbesehen leisten würden. Diese Industrie ist mittlerweile riesig und bedient nicht einfach selbstlos die Armen, sondern vorab sich selber.
 
 
Was folgt daraus?
Wenn sich dieser Kampf und diese Renitenz um eine Abschiebung jahrelang hingezogen hat, argumentieren Betroffene und Unterstützer unisono: Eine Abschiebung aus der Schweiz ist unmenschlich, machen einen Härtefall und verlangen eine Aufenthaltsbewilligung, später eine Niederlassungsbewilligung, dann einen Schweizer Pass. Die Kinder gehen zur Schule, diese Jahre werden dann beim Einbürgerungsgesuch doppelt gezählt, also nur sechs Jahre. Dahinter stehen knallharte Kalkulationen.
 
 

Juli 2010 / Barbara Steinemann

Anzeigen bis

22.09.2010 
Anlagen
Referendumsbogen Sozialhilfegesetz_nicht frankiert.pdf    
Erstellt am 21.07.2010 18:37  von Rolf Knobel 
Zuletzt geändert am 21.07.2010 18:37  von Rolf Knobel 
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