Die Volksinitiative "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)" wird von der SVP des Kantons Zürich abgelehnt. Die Initiative ist unnötig und durch die neue Tierschutzgesetzgebung überholt. Tierleid muss mit Prävention und Kontrolle verhindert werden, bevor es entsteht. Dafür braucht es keinen "Tieranwalt" und keine Aufblähung der Bürokratie. Tierschutzanwälte führen zu höheren Kosten für die Kantone und belasten die Gerichte. Deshalb ist ein NEIN zur Initiative angezeigt.